Franchise-Recht

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Franchise-Recht und Franchise-VertragRechtliche Unterstützung in Franchise-Fragen

Jeder Franchise-Geber weiß, dass es wichtig ist, sein Geschäftskonzept und sein Know-How wirkungsvoll zu schützen. Mit einem individuell erstellten Franchise-Vertrag, der auch die Rechte und Pflichten aus den Handbüchern, Schulungskonzepten und Standort- bzw. Gebietsregelungen berücksichtigt, sichert sich das Franchise-Unternehmen einen wirkungsvollen Schutz vor Missverständnisse oder möglichen Missbrauch in der Zusammenarbeit mit den künftigen Franchise-Nehmern.

  • Sie erhalten ein Vertragswerk, das als Ausgangspunkt für den Abschluss von Franchise-Verträge mit Ihren künftigen Franchise-Nehmern ausgerichtet ist.
  • Die vertraglichen Regelungen sichern Ihnen eine fachgerechte Ausgestaltung Ihres zu schützenden Geschäftskonzeptes zu.
  • Mit dem erstellten Franchise-Vertrag erhalten Sie bereits für die Partner-Gewinnung ein solides Dokument, welches für beide Seiten als fair und ausgewogen betrachtet werden kann

Basierend auf den Rechts-Charakter Ihres Franchise-Unternehmens und unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten, die für die System-Partnerschaft vorgesehen bzw. erforderlich sind, entwickeln wir für Sie den Franchise-Vertrag, der die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren künftigen Franchise-Partnern regeln hilft.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Rechtsanwälte als Service-Parter des DFS zur Verfügung:

RA Christian Geiling Franchise-Recht

RA Christian Geiling Franchise-Recht

RA Dr. Peter Grimm - Franchise-Recht

RA Dr. Peter Grimm - Franchise-Recht

RA Dr. Hansjörg Haack - Franchise-Recht

RA Dr. Hansjörg Haack - Franchise-Recht

Cham, Bayern-Nord
RA Christian Geiling
Tel: 09971 – 8519-0
Berlin, Brandenburg
RA Dr. Peter Grimm
Tel: 030 – 590 90 90-0
Osnabrück, Düsseldorf
RA Dr. Haack
Tel: 0541 – 580 577 10