Franchise-Recht
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Rechtliche Unterstützung in Franchise-Fragen
Jeder Franchise-Geber weiß, dass es wichtig ist, sein Geschäftskonzept und sein Know-How wirkungsvoll zu schützen. Mit einem individuell erstellten Franchise-Vertrag, der auch die Rechte und Pflichten aus den Handbüchern, Schulungskonzepten und Standort- bzw. Gebietsregelungen berücksichtigt, sichert sich das Franchise-Unternehmen einen wirkungsvollen Schutz vor Missverständnisse oder möglichen Missbrauch in der Zusammenarbeit mit den künftigen Franchise-Nehmern.
- Sie erhalten ein Vertragswerk, das als Ausgangspunkt für den Abschluss von Franchise-Verträge mit Ihren künftigen Franchise-Nehmern ausgerichtet ist.
- Die vertraglichen Regelungen sichern Ihnen eine fachgerechte Ausgestaltung Ihres zu schützenden Geschäftskonzeptes zu.
- Mit dem erstellten Franchise-Vertrag erhalten Sie bereits für die Partner-Gewinnung ein solides Dokument, welches für beide Seiten als fair und ausgewogen betrachtet werden kann
Basierend auf den Rechts-Charakter Ihres Franchise-Unternehmens und unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten, die für die System-Partnerschaft vorgesehen bzw. erforderlich sind, entwickeln wir für Sie den Franchise-Vertrag, der die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren künftigen Franchise-Partnern regeln hilft.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Rechtsanwälte als Service-Parter des DFS zur Verfügung:
| Cham, Bayern-Nord RA Christian Geiling Tel: 09971 – 8519-0 |
Berlin, Brandenburg RA Dr. Peter Grimm Tel: 030 – 590 90 90-0 |
Osnabrück, Düsseldorf RA Dr. Haack Tel: 0541 – 580 577 10 |












