Franchise-Vertrag prüfen

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Franchise-Vertrag prüfenVor der Unterzeichnung Probleme vermeiden

Jeder, der einen Franchise-Vertrag unterschreiben will, weiß, wie beruhigend es ist, wenn man sich vor Unterzeichnung den Rat eines neutralen und rechtskundigen Beraters eingeholt hat. Da der Franchise-Geber über die Richtlinienkompetenz hinsichtlich des Franchise-Vertrages verfügt, ist es für den künftigen Franchise-Nehmer sehr wichtig zu wissen, welche Rechte und Pflichten er für die nächsten Jahre eingeht.

 

  • Sie erfahren von kompetenter Stelle, welche Verpflichtungen und Anrechte Sie aus dem Franchise-Vertrag herleiten können.
  • Sie erhöhen damit Ihre Sicherheit zu erfahren, ob der Franchise-Vertrag beidseitig fair und ausgewogen ist.
  • Sie werden auf Punkte hingewiesen, die Ihnen als Nicht-Jurist vielleicht unbedeutend erscheinen, aber für Sie als künftiger Franchise-Nehmer u.U. große Auswirkungen haben können.

Bevor Sie einen Vertrag unterschrieben haben, macht es Sinn, diesen gemeinsam durchzugehen. Dabei können Ihnen unsere fachkundigen Rechtsanwälte etwaige problematische Stellen innerhalb des Vertrages aufzeigen oder auf rechtliche Fragen antworten, die Ihnen vor der Unterzeichnung des Vertrages von Bedeutung sind. Für Rückfragen stehen Ihnen die Rechtsanwälte als Service-Parter des DFS zur Verfügung:

RA Christian Geiling Franchise-Recht

RA Christian Geiling Franchise-Recht

RA Dr. Peter Grimm - Franchise-Recht

RA Dr. Peter Grimm - Franchise-Recht

RA Dr. Hansjörg Haack - Franchise-Recht

RA Dr. Hansjörg Haack - Franchise-Recht

Cham, Bayern-Nord
RA Christian Geiling
Tel: 09971 – 8519-0
Berlin, Brandenburg
RA Dr. Peter Grimm
Tel: 030 – 590 90 90-0
Osnabrück, Düsseldorf
RA Dr. Haack
Tel: 0541 – 580 577 10

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