Ausgabe September 2011
DFS Franchising Service > DFS Newsletter > Ausgabe September 2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
immer neue Unternehmen drängen auf den Franchise-Markt, um dort als Franchise-Geber aufzutreten. Doch ein attraktives und multiplizierbares Geschäftskonzept reicht allein nicht aus, um mittel- oder gar langfristig auf dem Markt zu bestehen. Auch das Franchise-Unternehmen und seine Unternehmenskultur müssen von fairem Miteinander und qualitativ hochwertigen System-Strukturen geprägt sein.
Diesen Weg zu unterstützen, ist eines der Ziele des Deutschen Franchising Service (DFS). Gern sind wir für Ihre Anregungen dankbar, um diesen Weg weiter auszubauen. Als Impulse zu dieser Diskussion haben wir Ihnen wieder einige Beiträge zusammengestellt, die sicher Ihr Interesse finden werden.
Unsere Themen in diesem Newsletter:
für werdende Franchise-Nehmer:
Erstellung des Businessplanes für die Franchise-Gründung
für werdende Franchise-Geber:
Strukturen für den Erfolg einer Franchise-Zentrale (Teil 2)
für bestehende Franchise-Unternehmen:
Partnergewinnung optimieren
aus der Franchise-Wirtschaft:
Interview mit RA Dr. Haack, seit September 2011 Service-Partner des Deutschen Franchising Service (DFS)
Ihr
Stefan Neumann
Geschäftsführer des
DFS Franchising Service
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für werdende Franchise-Nehmer

DFS-Berater Jochen Schultz
Sinnvoll mit Beraterhilfe
Erstellung des Businessplanes für die Franchise-Gründung
Die Finanzierung eines geplanten Gründungsvorhabens, gleich ob die eigene Geschäftsidee umgesetzt oder der Anschluss an ein Franchisesystem erfolgen soll, ist ein entscheidender Meilenstein auf den Weg in die berufliche Selbständigkeit.
Die wenigsten Gründer und Gründerinnen sind in der Lage die erforderlichen Finanzmittel für Investitionen, Betriebsmittel und Absicherung der privaten Lebensführung aus eigenen Mitteln aufzubringen. Dieses bedeutet, es muss Fremdkapital für die Erfüllung des Traumes der Selbständigkeit akquiriert werden. In den meisten Fällen kann dieses Fremdkapital nur von einem Kreditinstitut beschafft werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss natürlich ein zukünftiger Geldgeber über das geplante Geschäftskonzept informiert und überzeugt werden. Es muss also ein Geschäftsplan, ein Businessplan, erstellt werden.
- Nur, wie hat ein solcher Businessplan auszusehen?
- Welche Inhalte muss dieser haben?
- Welche Darstellung ist sinnvoll und wird in seiner Form und seinen Inhalten vom Empfänger akzeptiert?
Es gibt zur Klärung dieser Fragen sicher vielfältige Informationen und auch Vorlagen im Internet zu finden. Hier muss sich jedoch jeder angehende Unternehmer selbstkritisch die Frage stellen, ob er/sie in der Lage ist, danach eine objektive Darstellung des eigenen zukünftigen Geschäftsmodells zu erstellen. Wird der Markt richtig eingeschätzt? Ist die Kostensituation richtig und vollständig? Ist der geplante Einzelpreis realisierbar? Sind die Marketingkosten korrekt angenommen? Ist die angedachte Umsatzentwicklung überhaupt realistisch? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Rentabilität und Liquidität?
Es ist verständlich, letztendlich muss es ja auch so sein, dass ein Gründer oder eine Gründerin von der eigenen Geschäftsidee oder der Übernahme einer Franchise voll überzeugt ist und für dieses Geschäftsmodell „brennt“. Aber genau aus diesem Grunde kann ein externer Berater ein wichtiger Partner in diesem Prozess der Gründung sein und gerade bei der Erstellung eines Businessplanes die notwendige Unterstützung und wichtigen Input liefern.
Der Berater sollte allerdings die wichtigen Basiszahlen eines Geschäftsplanes, wie Kundenzahlen, Umsatz, Kosten , etc. nicht am eigenen „grünen Tisch“ planen, sondern vom Gründer/ der Gründerin erarbeiten lassen, bei der Beschreibung des Geschäftsmodelles coachen und die praktische Umsetzbarkeit und Plausibilität diskutieren. Nur bei dieser Vorgehensweise wird von der Gründungsperson der Plan verinnerlicht. Denn bei einem Bankgespräch muss der Gründer/ die Gründerin den Plan in allen Details erklären können. Auch wenn der Berater bei dem Bankgespräch dabei ist, hat dieser seine Rolle am besten erfüllt, wenn er durch seine Anwesenheit zwar Sicherheit vermittelt, seine verbale Rolle sich aber auf die Begrüßung und Verabschiedung beschränkt.
Der Weg zur Finanzierung eines Gründungsvorhabens mit der Unterstützung eines Beraters kann erfahrungsgemäß in 7 Phasen erfolgen. Die einzelnen Phasen beinhalten selbst viele Detailpositionen, daher sind sie hier nur als Überschriften benannt.
1. Phase Einschätzung Finanzierungsbedarf
2. Phase Erstellen des Businessplanes
3. Phase Planbesprechung
4. Phase Aufbereitung aller notwendigen Unterlagen
5. Phase Auswahl und Terminierung Kreditinstitut
6. Phase Vorbereitung auf Bankgespräch
7. Phase Bankgespräch
Bei einer Gründung mit einem Franchisesystem ist in diesen Prozess selbstverständlich auch immer der Franchisegeber einzubinden. Vom Franchisegeber sind Rahmenbeschreibungen seines Systems, betriebswirtschaftliche Kennzahlen und ggf. Ist-Zahlen von Referenzfranchisen eine wichtige Grundlage für das Erstellen eines individuellen Geschäftsplanes.
Zum Teil werden Referenzzahlen von den Kreditinstituten sogar gefordert.
Idealerweise hat ein Franchisegeber bereits in einem Muster-Businessplan die wichtigsten Systembeschreibungen und Eckdaten zusammengestellt.
Neben der Coaching-Rolle kann der Berater bei der Ausformulierung des Geschäftsplanes und der erforderlichen Zahlendarstellung einen wichtigen und entscheidenden Part bei der Fertigstellung des Businessplanes einnehmen. Ein erfahrener Berater weiß worauf es in einer Geschäftsmodelldarstellung ankommt, und welche Inhalte in welcher Form von einem externen Leser (=möglichen Kreditgeber) erwartet werden. Hier ist also ein Berater mit seinem Wissen und seinen Erfahrungen ein wichtiger Partner bei der Gründung. Mit einer angemessenen Objektivität und Distanz zum Geschäftsmodell wird er auf Schwachpunkte hinweisen und einen Gründer – bei all der erforderlichen Euphorie – vielleicht in einzelnen Teilaspekten auf den Boden der Realitäten zurückholen.
Für Fragen zum Thema Businessplan, Finanzierungshilfe, Fördermöglichkeiten oder Finanzierungsgespräche mit der Bank steht Ihnen Herr Jochen Schultz unter Tel.: 030 / 214 581 58 oder per Email jochen.schultz@dfs-franchising.de gern zur Verfügung.
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für werdende Franchise-Geber
Aufwand, der sich langfristig lohnt
Strukturen für den Erfolg einer Franchise-Zentrale (Teil 2)
Im ersten Teil dieses Beitrages, den wir in unserer Newsletter-Ausgabe August 2011 veröffentlichten, haben wir uns mit den Themen „Beschreibung der Organisations-Strukturen“ und dem „Partner-Management“ befasst. Für ein stabiles Franchise-System ist aber ebenso ein gut ausgestattetes Vertrags-Management erforderlich, das einem hilft, sich und seine Franchise-Partner vor Schaden zu bewahren..
Einer der größeren Fehler, die man machen kann, ist zu glauben, man könne sich einen Franchise-Vertrag oder Teile davon aus dem Internet-kopieren, nach bestem Wissen und Gewissen zusammenstellen und fertig wäre das Vertragswerk. Mit dieser Vorgehensweise tut man sich und auch seinen Vertragspartnern keinen Gefallen. Ein guter Franchise-Vertrag berücksichtigt zudem unterschiedliche Rechtsgebiete, die für die Beteiligten von Belang sind. Darüber hinaus nimmt er Bezug auf die Rechte und Pflichten des Franchise-Gebers und der Franchise-Nehmer, die sich aus den System-Handbüchern und anderen Pflichten des Franchise-Gebers ableiten. Wer also bei der Vertragserstellung nicht in der Lage ist, diese ganz unterschiedlichen Themenfelder sorgsam und gewissenhaft zu bedienen, sollte sich Unterstützung bei hier qualifizierten Personen suchen.
Als Vorläufer für den Franchise-Vertrag erfolgt die vorvertragliche System-Information durch den Franchise-Geber gegenüber den Franchise-Interessenten. Diese Pflicht ist zwar gesetzlich nicht geregelt, hat sich aber im Laufe der letzen Jahre durch die Rechtsprechung ergeben und sollte auch von allen Franchise-Gebern schon im eigenen Interesse berücksichtigt werden. Denn im Zweifel hat der Franchise-Geber darzulegen, dass er der Verpflichtung zur vorvertraglichen Aufklärung gegenüber dem Franchise-Interessenten nachgekommen ist. Hier ist es nicht nur ratsam, die vorvertragliche Systeminformation in Schriftform vorliegen zu haben, sondern sich auch Punkt für Punkt vom Franchise-Interessenten quittieren zu lassen, dass der Franchise-Geber oder sein Beauftragter dieser Verpflichtung nachgekommen ist.
In besonderen Fällen kann es sinnvoll sein, vor dem Abschluss des eigentlichen Franchise-Vertrages einen Vorvertrag abzuschließen, der beispielsweise die Reservierung eines Franchise-Gebietes oder die Unterstützung bei der Standortsuche regelt. Dies sichert beiden Seiten ein faires und transparentes Miteinander, unabhängig, ob es zum Abschluss eines Franchise-Vertrages kommt oder nicht.
Last but not least sollte auch die Vorlage einer Aufhebungsvereinbarung nicht fehlen; wohl dem, der Sie nicht benötigt, aber die Praxis zeigt, das eine einvernehmliche Regelung für die Beendigung eines Vertragsverhältnisses besser ist, als eine Kündigung, bei der der Ausgang ungewiss ist.
Konzeption zur Weiterentwicklung des Systems
Ein jähes Ende werden diejenigen Franchise-Systeme finden, die sich nicht rechtzeitig darauf vorbereitet haben, ihr System, ihre Produkte und/oder Dienstleistungen weiterzuentwickeln. Immer mehr Franchise-Interessenten fordern Auskunft darüber, mit welchen Mitteln und Methoden ein Franchise-Geber agiert, um sein Franchise-System auch für die Zukunft attraktiv zu gestalten. Einige Franchise-Interessesenten haben sich für ein anderes innovatives Franchise-Konzept entschieden, weil der erste Franchise-Geber nicht in der Lage war, Perspektiven für die Zukunft glaubhaft darzustellen.
Und hierzu gehört nicht nur die Sicherstellung eines innovativen Marketings, um einerseits die Bekanntheit der Marke zu verbessern und den Partner-Gewinnungsprozess gegenüber Mitbewerbern interessant zu gestalten. Der Aufbau und die Weiterentwicklung von Lieferantenbeziehungen sowie weitere Vernetzung mit Organisationen und Unternehmen sind für die Bildung von Synergien hilfreich und werden sowohl von den aktiven Franchise-Nehmern als auch von den Franchise-Interessenten geschätzt.
Materielle Ausstattung
Neben den eben geschilderten Erfolgsfaktoren sollte das aufbauende Franchise-System aber auch diejenigen Faktoren berücksichtigen, die bei anderen Franchise-Systemen zum Scheitern geführt haben. Einige Gründe hierfür waren:
- eine zu geringe Kapitaldecke der Franchise-Zentrale
- die mangelnde bzw. nachlassende Identifikation der System-Partner mit dem Franchise-Konzept
- keine spürbare Weiterentwicklung des Franchise-Systems
- Produkte / Dienstleistungen, die im Markt an Anziehungskraft verlieren
Im Zuge unserer Unterstützung bei dem Aufbau von Franchise-Systemen können interessierte Unternehmen auf unsere umfangreichen Beratungshilfen zurückgreifen, damit das Franchise-System möglichst zügig und erfolgreich im Franchise-Markt auftreten kann.
Wenn Sie auf die Unterstützungsleistungen des DFS zum Aufbau Ihres Franchise-Systems nutzen wollen, so steht Ihnen Herr Stefan Neumann unter der Ruf-Nr. 030 – 33 98 44 60 gern zur Verfügung.
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für bestehende Franchise-Unternehmen

Stefan Neumann
Partnergewinnung optimieren
Optimaler Ablauf in der System-Zentrale
von Stefan Neumann,
Geschäftsführer des DFS und
Berater für Systemaufbau und -entwicklung
Die Zahl neu gewonnener Franchise-Partner wächst weiter ständig, und der Bedarf an passenden Franchise-Partnern bleibt nach wie vor unverändert hoch. Auch sind die Anstrengungen, die ein Franchise-System unternimmt, um an potenzielle Franchise-Nehmer heranzukommen enorm; dies betrifft sowohl den Aufwand für die werblichen Gestaltungen als auch die Kosten für Inserate, Anzeigen, Internet-Werbung, usw. .
Wenn es dann zum ersten Kontakt mit einem Franchise-Interessenten kommt, trennt sich bei den Franchise-Unternehmen schnell die Spreu vom Weizen. Denn hier helfen nicht mehr nur farbige Prospekte, und es gilt auch heute noch, dass auf 100 Erstkontakte rund 10 Gesprächskontakte folgen, von denen vielleicht 1 Franchise-Vertragsabschluss die Folge ist. Es gibt Franchise-Systeme, die unterschreiten diesen Wert, weil ihr Bewerber-Management nicht oder nicht mehr den erforderlichen Ansprüchen genügt. Es gibt aber auch andere Franchise-Unternehmen, die bei der Auswahl Ihrer Franchise-Partner hohe Maßstäbe anlegen und dennoch eine erfreulichere Quote bei der Partner-Gewinnung erzielen.
Diesen Erfolg haben diese Franchise-Unternehmen bereits im Vorhinein durch ein gut strukturiertes und auf ihr Franchise-System angepasstes Bewerber-Management in die Wege geleitet:
Gleich zu Beginn: Bevor es zum ersten persönlichen Kontakt mit dem Kandidaten kommt, wurden von der Franchise-Zentrale an ihn Briefe und/oder E-Mails versendet, deren textliche Gestaltung ausgereift und vollkommen auf die Zielgruppe „potenzielle Franchise-Nehmer“ ausgerichtet ist. Bereits in diesem frühen Stadium gibt es zwischen den einzelnen Franchise-Systemen und deren verwendeten Schriftverkehr erhebliche qualitative Unterschiede.
„Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck!“
Wenn der Franchise-Interessent dann das erste Mal die Franchise-Zentrale betritt, so sollten möglichst alle negativen Gegebenheiten wie z.B. Unordnung in der System-Zentrale, nicht pünktliches Erscheinen des Franchise-Managers, verlegte Bewerber-Unterlagen und dergleichen nicht (mehr) vorkommen.
Darüber hinaus gilt eine vollständige und schriftlich vorliegende vorvertragliche Systeminformation als Selbstverständlichkeit. Wer heute noch glaubt, mit ein paar stark bebilderten Powerpoint-Folien „state-of-the-art“ zu sein, der irrt nicht nur, sondern begibt sich auch auf rechtliches Glatteis. Hier macht es Sinn, Zeit zu investieren und eine ordentliche, aussagekräftige und den rechtlichen Ansprüchen genügende Vorabinformation für den Franchise-Interessenten im Rahmen der vorvertraglichen Gespräche zur Verfügung stellen zu können.
Wenn wir gleich bei den schriftlichen Unterlagen bleiben, so sind nachvollziehbare Betriebsvergleiche mit entsprechenden Durchschnittswerten –auch wenn z.Zt. nur der Pilotbetrieb und ein/zwei Franchise-Nehmer-Betriebe bestehen- ein absolutes Muss für eine faire und professionelle System-Darstellung. Nützliche Tools für die Erstellung von Betriebsvergleichen sind nicht teuer und bieten somit keinen Grund zur Ausrede, die erforderlichen Vergleichszahlen nicht erstellen zu können.
Überzeugend sollten auch die Mittel sein, die der Franchise-Geber für die Marketing- und Vertriebsaktivitäten anbietet. Bekanntlich gehört der Vertrieb für einen gewissen Teil von Franchise-Nehmern nicht gerade zu den stärksten Betätigungsfeldern, und daher schauen Franchise-Interessenten sehr genau, wer sie bei diesem schwierigen Thema am besten unterstützen kann.
Und zu guter Letzt -vor der Unterzeichnung des Franchise-Vertrages- wird dem Franchise-Interessenten ein Einblick an die Optimierung Ihres internen Bewerber-Managements sicherlich Sinn.
Für Rückfragen, Hilfestellungen oder bei Bedarf auch für die Ausrichtung eines Workshops steht Ihnen Herr Stefan Neumann (Tel.: 030 – 33 98 44 60) zur Verfügung.
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aus der Franchise-Wirtschaft
Interview mit RA Dr. Haack
Rechtsanwalt und Service-Partner des Deutschen Franchising Service (DFS)
Stefan Neumann: Hr. Dr. Haack, seit September diesen Jahres sind Sie Service-Partner des Deutschen Franchising Service (DFS). Was fasziniert Sie am Franchising?
Dr. Haack: Ich halte Franchising für eine faszinierende Idee: Indem der Franchise-Nehmer auf ein umfangreiches Erfahrungswissen des Franchise-Gebers zurückgreifen kann, werden die Risiken, die jede Existenzgründung beinhaltet, drastisch reduziert. Der Weg in die Selbstständigkeit erfolgt somit nicht nur gefahrloser, sondern auch einfacher und leichter, weil in kritischen Situationen immer Rücksprache beim Franchise-Geber genommen werden kann.
Stefan Neumann: Mit welchen Fragestellungen kann sich ein Existenzgründer, ein Franchise-Nehmer oder ein Franchise-Geber an Sie wenden?
Dr. Haack: Wir bieten sowohl für Franchise-Nehmer, als auch für Franchise-Geber eine Komplettbetreuung an: Diese reicht von Fragen der Ausgestaltung des Franchise-Vertrages, über steuerliche Fragestellungen, bis hin zum Forderungsmanagement. Als Fachanwalt für Steuerrecht werde ich häufig sowohl von Franchise-Gebern, als auch von Franchise-Nehmern mit steuerlichen Problemen konfrontiert.
Stefan Neumann: Sie sind derzeit in Osnabrück beheimatet und eröffnen demnächst eine weitere Kanzlei in Düsseldorf. Dürfen wir fragen, wie groß Ihr Einzugsgebiet für die Betreuung Ihrer Mandantschaft ist?
Dr. Haack: Diverse Mandate aus dem Ruhrgebiet, die ich bislang von unserer Osnabrücker Kanzlei betreue, haben mich veranlasst, ab Oktober eine weitere Kanzlei in Düsseldorf zu eröffnen. Ich werde mich am dortigen Standort mit zwei Kolleginnen zusammenschließen, die bereits seit einigen Jahren ihre Kanzlei in Düsseldorf unterhalten. Mein Einzugsbereich wird dann vom Raum Köln/Bonn/Aachen über das Ruhrgebiet, das Münsterland bis Hamburg/Bremen einschließlich Ostfriesland reichen.
Stefan Neumann: Sie haben eine enge Beziehung zum Franchise-System „LOEWE-Werbung“. Wie darf man sich das Geschäftskonzept von „LOEWE-Werbung“ vorstellen?
Dr. Haack: Die Franchise-Systeme der Firma LOEWE sind maßgeblich von mir entwickelt worden. Sämtliche Verträge wurden von uns erarbeitet und später von der KfW-Bank genehmigt. Die LOEWE-Werbung befasst sich mit der Bandenwerbung in Sportstadien. Wir vermarkten hier die Banden in kleineren Sportstadien exklusiv. Bei den Vereinen, die gerade im Bereich der Jugendarbeit auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, laufen wir hiermit offene Türen ein. Dies hängt damit zusammen, dass die Vereine von unserer Werbung in erheblichem Umfang finanziell neben dem Franchise-Nehmer partizipieren.
Stefan Neumann: Welche Voraussetzung muss man mitbringen, um Franchise-Nehmer bei „LOEWE-Werbung“ zu werden?
Dr. Haack: Eine bestimmte Berufsausbildung oder spezifizierte Kenntnisse sind grundsätzlich nicht erforderlich, da der Franchise-Nehmer von uns eine umfassende Schulung erhält. Sinnvoll ist es allerdings, wenn der Franchise-Nehmer eine betriebswirtschaftliche Denkweise hat und es ihm liegt, auf Menschen zuzugehen.
Stefan Neumann: Wie sieht der „übliche“ Tagesablauf eines Franchise-Nehmers bei „LOEWE-Werbung“ aus?
Dr. Haack: Der „übliche“ Tagesablauf eines Franchise-Nehmers lässt sich so nicht beschreiben. Die Aufgabe des Franchise-Nehmers besteht bei der LOEWE-Werbung lediglich darin, die Vereine für eine exklusive Bandenwerbung zu gewinnen. Dies ist in der Regel nicht schwer, da die Vereine, wie bereits erwähnt, an der Werbung finanziell partizipieren. Ist ein Verein erst einmal gewonnen, so gibt in aller Regel der Verein bereits Hinweise auf einzelne Vereinsmitglieder, die grundsätzlich an einer Werbung interessiert sind. Daraufhin werden standardisierte Schreiben des Vereins an die potentiellen Werbekunden verschickt. Diese Kunden werden dann vom Franchise-Nehmer zunächst telefonisch angesprochen. Bei Interesse erfolgt danach ein Besuch durch den Franchise-Nehmer. Wird ein entsprechender Auftrag über Bandenwerbung sodann erteilt, erfolgt die Übermittlung an den Franchise-Geber, der die entsprechende Werbung herstellt und im Folgenden auch montiert. Aufgabe des Franchise-Nehmers ist somit lediglich die Kontaktanbahnung mit den Vereinen und den Werbepartnern. Zu welchen Zeiten der Franchise-Nehmer dies tut ist ihm selbstverständlich freigestellt.
Stefan Neumann: In welcher Form unterstützt das Franchise-System seine Franchise-Partner während der Vertragslaufzeit?
Dr. Haack: Die Firma LOEWE-Werbung unterstützt in jeder Hinsicht ihre Franchise-Partner. Dies beginnt zunächst mit einer ausführlichen Einarbeitung. Sämtliche Verträge, Formulare, etc. werden den Franchise-Nehmern zur Verfügung gestellt. Es wird ein eigener Laptop mit der notwendigen Software dem Franchise-Nehmer zur Verfügung gestellt. Ca. vier Mal im Jahr finden an verschiedenen Standorten in Deutschland Schulungen statt. Unabhängig hiervon steht stets ein Ansprechpartner für die Franchise-Nehmer zur Verfügung.
Stefan Neumann: Was zeichnet Ihrer Meinung nach den erfolgreichen Franchise-Partner bei „LOEWE-Werbung“ aus?
Dr. Haack: Ein erfolgreicher Franchise-Partner muss zunächst einmal Interesse am Sport haben und idealerweise in einem gewissen Rahmen am Vereinsleben teilnehmen wollen. Ansonsten sollte er kontaktfreudig sein und die Werbekunden davon überzeugen, dass sie mit ihrer Werbung nicht nur etwas für ihr Unternehmen tun, sondern insbesondere ihren Verein wirtschaftlich unterstützen.
Stefan Neumann: Welche Leistungen erhält ein neuer Franchise-Nehmer zum System-Start?
Dr. Haack: Wie bereits gesagt, findet zu Beginn der Tätigkeit des Franchise-Nehmers eine umfangreiche Schulung statt. Diese besteht u. a. darin, dass mit dem Franchise-Nehmer einzelne Vereine und Werbekunden gemeinsam aufgesucht werden. Darüber hinaus erhält der Franchise-Nehmer ein ausführliches Handbuch mit sämtlichen Unterlagen. Des Weiteren wird ihm ein Laptop mit der notwendigen Firmen-Software ausgehändigt, und der Franchise-Nehmer erhält ein Leasingfahrzeug, für welches der Franchisegeber für die Anfangszeit von sechs Monaten die Leasingraten trägt.
Stefan Neumann: Wie hoch sollte das Eigenkapital bzw. die materielle Grundausstattung eines Franchise-Nehmers sein, und wie sieht die Unterstützung bei der Finanzierung künftiger Franchise-Partner bei Ihnen aus?
Dr. Haack: Das Eigenkapital sollte € 35.000,00 betragen. Die einmalige Eintrittsgebühr für das Franchise-System beträgt € 25.000,00. Weitere Gebühren fallen im Gegensatz zu vielen anderen Franchise-Systemen nicht an. Insbesondere muss der Franchise-Nehmer keine monatlichen Gebühren an den Franchise-Geber abführen. Wir halten dies für einen großen Vorteil von unserem Franchise-System, da die Kosten für den Franchise-Nehmer somit durchaus überschaubar sin. Ein weiterer Betrag von € 10.000,00 sollte als Eigenkapital zur Verfügung stehen, da erwartungsgemäß eine gewisse Zeit verstreicht, bis die ersten Einnahmen von den Werbekunden fließen.
Stefan Neumann: Hr. Dr. Haack, vielen Dank für Ihre interessanten Informationen zu Ihrem Franchise-System. Wir wünchen Ihnen noch viel Erfolg und viele passende Franchise-Partner.
Für Rückfragen, der Überprüfung oder der Erstellung von Franchise-Verträgen steht Ihnen Herr RA Dr. Haack (Tel.: 0541 – 580 577 10) zur Verfügung.
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